Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 29.03.2017, Az.
"den Miterben der am 04.12.2015 verstorbenen Frau G. F. sämtliche hierzu bestehenden Belege und Urkunden in Form von Verträgen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Kontoauszügen bezüglich aller Konten der am 04.12.2015 verstorbenen Frau G. F. mit Ausnahme der Unterlagen zum Konto Nr. ...48 bei der BBBank eG K. und zum Konto Nr. ...45 bei der F. Bank eG herauszugeben.
Die weitergehende Klage wird insoweit abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
III. IV. V.
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