Sachverhalt

Autoren: Blusz/Rothmund

Clara und Claus Weber sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Testamentarische Verfügungen haben die Eheleute Weber noch nicht getroffen. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, Dora und Dennis Weber. Beide Kinder sind noch minderjährig. Dora Weber ist 15 Jahre alt, Dennis Weber ist 12 Jahre alt.

Clara Weber ist Eigentümerin einiger werthaltiger Immobilien, die sie vor Kurzem von ihren Eltern geerbt hat. Die Immobilien sind frei von Belastungen. Sie sind derzeit sämtlich fremdvermietet, die Einkünfte aus der Vermietung fließen auf ein Mietkonto von Clara Weber. Das Familienheim der Familie Weber steht wiederum im Eigentum von Claus Weber. Der Wert der Immobilien ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, so dass das Immobilienvermögen von Clara Weber allein bereits rund 8 Mio. € beträgt. Clara Weber plant aufgrund der guten Wertentwicklung der derzeit gehaltenen Immobilien, in den nächsten Jahren noch zusätzliche Objekte zu erwerben.

Die Eheleute Weber führen eine glückliche Ehe. Dennoch hängt Clara Weber an ihren ererbten Immobilien und möchte sie nicht zu Lebzeiten auf ihren Ehemann übertragen. Eine lebzeitige Übertragung der Immobilien auf ihre Kinder kann sie sich jedoch vorstellen. Claus Weber steht der lebzeitigen Übertragung des Familienheims als seinem wesentlichen Vermögenswert wiederum skeptisch gegenüber.