Sachverhalt

Autor: Hennig

Wolfgang Hamann, geboren am 10.09.1959 und wohnhaft in Köln, ist derzeit 63 Jahre alt und befindet sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis als Sachbearbeiter in einer Lohnbuchhaltung. Seit dem Abschluss seiner Ausbildung im Jahr 1975 war er durchgängig angestellt und in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt.

Wolfgang Hamann arbeitet gegenwärtig vollschichtig mit 38,5 Stunden pro Woche, ist aber seit langem gesundheitlich durch verschiedene Erkrankungen im Hinblick auf seine Arbeitsleistung erheblich eingeschränkt. Aufgrund dessen hat er bereits im Jahr 2018 einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt, woraufhin ihm ein Gesamt-GdB i.H.v. 50 zuerkannt wurde. Im Feststellungsbescheid der Versorgungsverwaltung wurde angeordnet, dass der GdB im März 2023 erneut überprüft wird.

Aufgrund seiner angeschlagenen gesundheitlichen Situation hat Wolfgang Hamann den Wunsch, möglichst früh eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Anspruch zu nehmen. In der aktuellen Renteninformation der DRV aus dem Januar 2023 geht hervor, dass er eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 64 Jahren und zwei Monaten in Anspruch nehmen kann.

Wolfgang Hamann wendet sich an einen Rechtsanwalt mit der Bitte um Rat, da er fürchtet, dass der GdB nach einer Überprüfung nicht mehr 50 erreichen wird und er daher nicht, wie geplant, mit 64 Jahren in die Altersrente gehen kann.