FG Hessen, vom 10.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 2602/13
Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich Zuwendungen einer ausländischen Stiftung
BFH, Beschluss vom 21.07.2014 - Aktenzeichen II B 40/14
DRsp Nr. 2014/13087
Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich Zuwendungen einer ausländischen Stiftung
1. NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Zuwendungen einer ausländischen Stiftung an nach ihrer Satzung Berechtigte nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG steuerbar sind.2. NV: Es ist zudem ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen einer ausländischen Stiftung sowohl nach § 20 Abs. 1 Nr. 9EStG der Einkommensteuer und zugleich nach § 7 Abs. 1 Nr. 9EStG der Schenkungsteuer unterliegen können.
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG dahingehend ausgelegt werden kann, dass satzungsgemäße Zuwendungen von Stiftungen, die nach ausländischem Recht errichtet worden sind und ihrer rechtlichen Struktur nach deutschen Stiftungen entsprechen, der Schenkungssteuer unterliegen.