BFH - Beschluss vom 21.07.2014
II B 40/14
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 1554
ZEV 2014, 504
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 10.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 2602/13

Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich Zuwendungen einer ausländischen Stiftung

BFH, Beschluss vom 21.07.2014 - Aktenzeichen II B 40/14

DRsp Nr. 2014/13087

Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich Zuwendungen einer ausländischen Stiftung

1. NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Zuwendungen einer ausländischen Stiftung an nach ihrer Satzung Berechtigte nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG steuerbar sind. 2. NV: Es ist zudem ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen einer ausländischen Stiftung sowohl nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG der Einkommensteuer und zugleich nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 EStG der Schenkungsteuer unterliegen können.

Es bestehen ernstliche Zweifel, ob § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG dahingehend ausgelegt werden kann, dass satzungsgemäße Zuwendungen von Stiftungen, die nach ausländischem Recht errichtet worden sind und ihrer rechtlichen Struktur nach deutschen Stiftungen entsprechen, der Schenkungssteuer unterliegen.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2;

Gründe