Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009
Fristverlängerungen
Besondere Anforderung von Steuererklärungen
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.1.2010 über Steuererklärungsfristen 2009 (Fristenerlass 2009) sind im Bundessteuerblatt I 2010, S.
Unverändert zu dem vorjährigen Verfahren wird die gesetzliche Abgabefrist des 31.05.2010 für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden - einschließlich u. a. von Lohnsteuerhilfevereinen -, einheitlich allgemein auf den 31.12.2010 verlängert.
Diese allgemeine Fristverlängerung gilt auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe in eigener Sache.
Fristverlängerungen über den 31.12.2010 hinaus sind nur ausnahmsweise auf begründete Einzelanträge hin bis zum 28.2.2011 zu gewähren; Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe reichen dabei als Begründung nicht aus. Zur Ablehnung unbegründeter Anträge vgl. Kurzinfo AO -Nr. 20/06 vom 28.12.2006. Der in der Kurzinfo genannte Vordruck zur Ablehnung unbegründeter Anträge „A74cc” steht als Unifa-Vorlage „Steuererklärungen Ablehnung Frist über den 31.12. hinaus” im Dokumentenmanager unter
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