Durch den Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Land Bremen und den Gemeinden Bremen und Bremerhaven vom 30. April 2007 (Brem. GBl. S. 319) wird das Gesetz zur Verteilung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer vom 6. September 1983 (Brem. GBl. S. 457) zum 1.1.2008 aufgehoben. Ab 2008 ist die Grunderwerbsteuer demnach eine reine Landessteuer und die Aufteilung des Aufkommens entfällt.
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