Autorin: Jördens |
Organe von Pflegeheimbewohnern werden i.d.R. nicht mehr abgefragt. Bei Aufnahme eines neuen Bewohners sollte immer abgefragt werden, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, sollte sich die Einrichtung eine Kopie für die Akte und vor allem eine Kopie für die Dokumentation im Wohnbereich ziehen. Die Einrichtung sollte ein Verfahren haben, das für einen eventuellen Notfall regelt, dass alle Beteiligten schnellstmöglich Zugang zu den notwendigen Informationen bekommen.
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