Tipps für die Heim- und Pflegedienstleitung

Autorin: Jördens

Sollte die Pflege des hilfsbedürftigen Ehepartners irgendwann doch nicht mehr zu Hause zu gewährleisten sein, schließt sich der Umzug in eine Pflegeeinrichtung an. Folgende Konstellationen sind denkbar:

Der bislang pflegende Ehepartner verbleibt zuhause,

beide Ehepartner ziehen gemeinsam in die Pflegeeinrichtung.

In vielen Fällen zeigt sich außerdem, dass die Heimkosten nicht aus der unmittelbaren Rente gedeckt werden können - oder zumindest nicht dauerhaft. In Betracht kommen dann weitere Finanzierungsquellen - hier können die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung unterstützend tätig werden und weitere mögliche Geldguthaben mit dem Kunden besprechen, z.B.:

Wird Beihilfe bezogen?

Können die Kinder zur Deckung der Kosten beitragen?

Auch gibt es bundeslandspezifische Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen.
Letzte redaktionelle Änderung: 15.10.2019