OLG Köln - Urteil vom 10.01.2014
1 U 56/13
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 26.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 39/13

Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

OLG Köln, Urteil vom 10.01.2014 - Aktenzeichen 1 U 56/13

DRsp Nr. 2014/10193

Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

1. Gehört zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung, so kann der gem. § 2314 BGB Auskunftsberechtigte nicht nur Auskunft über den Wert des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände, sondern darüber hinaus auch die Vorlage der notwendigen Geschäftsunterlagen verlangen, die ihn in den Stand setzen, die Ermittlung jener Werte selbst vorzunehmen. Zu den danach vorzulegenden Unterlagen gehören außer den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens auch die zugrunde liegenden Geschäftsbücher und Belege. 2. Diese Unterlagen können regelmäßig für einen fünf Jahre zurückliegenden Zeitraum verlangt werden.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.06.2013 - 4 O 39/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.