Verfahrensrechtliche Handhabung

Autoren: Blusz/Rothmund

Der Antrag auf Bestellung von Ergänzungspflegern ist vor dem Antrag auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für den Abschluss der Schenkungsverträge zu stellen.

Bei der Auswahl der Personen der Ergänzungspfleger ist darauf zu achten, dass zwischen den vorgeschlagenen Personen und den Eltern der Minderjährigen keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung besteht und so eine Kollision der Interessen des Mündels mit denen der Eltern fernliegend ist. Von Vorteil ist zudem, wenn die als Ergänzungspfleger vorgeschlagenen Personen einen wirtschaftlichen Hintergrund vorweisen können, der es ihnen ermöglicht, die Tragweite eines Schenkungsvertrags über Gesellschaftsanteile für die Minderjährigen einzuschätzen.