Verfahrensrechtliche Handhabung

Autor: Hennig

In der vorliegenden Fallkonstellation ist es wichtig, dass der Rechtsanwalt bereits in das Überprüfungsverfahren der Versorgungsverwaltung einbezogen wird, damit er fristgerecht gegen einen Feststellungsbescheid, der den GdB herabsetzt, Widerspruch erheben kann - der Fristenkontrolle kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu.

Nachdem die Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen bis auf das als Widerspruchsstelle fungierende Landesversorgungsamt aufgelöst wurden, sind die Stadt- und Kreisverwaltungen für die Verfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig. An sie sind auch die Widersprüche zu adressieren. Diese prüfen, ob sie dem Widerspruch abhelfen können und leiten ihn andernfalls an das Landesversorgungsamt zur Entscheidung weiter. Ein anschließendes sozialgerichtliches Verfahren wird mit der kommunalen Versorgungsverwaltung geführt.

Des Weiteren sollte der Rechtsanwalt auch in das Verfahren der Rentenantragstellung involviert sein. Der Rentenantrag im Fall des §  236a SGB VI erfolgt bei der DRV mit dem Formular R0100.

Die im Einzelfall, sofern einschlägig, zwingend mit einzureichenden Zusatzformulare:

Fragebogen für Anrechnungszeiten (V0410),3)

Fragebogen zur Klärung und Prüfung von Zeiten im Beitrittsgebiet (V0700)4) und