Autor: Grziwotz |
Auch bei einer Patientenverfügung, die die Fortsetzung lebensverlängernder Maßnahmen festlegt, hat der Betreuer bzw. Bevollmächtigte in der konkreten Lebens- und Behandlungssituation zu prüfen, ob die Verfügung diesen Fall umfasst und sodann dem Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Auch hier wird die weitere Behandlung im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigten festgelegt.
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