Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 33. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Kläger begehren von den Beklagten aus einem Schenkungsvertrag die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück.
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