Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 03.09.2018 abgeändert. Die für das Kind U, geboren am XX.XX.2001, in der Urkunde vom XX.XX.2018 vor dem Notar Dr. X, I, Urk.-Nr. XXX/2018 abgegebenen Erklärungen der Kindesmutter D.T. in der Nachlasssache betreffend den Großvater des Kindes - L.M., verstorben am XX.XX.2017 in Aachen (AG Aachen 700 L
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