BSG - Urteil vom 13.05.2004
B 3 P 5/03 R
Normen:
SGB XI § 40 Abs. 4 ;
Fundstellen:
AuR 2004, 319
NJW 2004, 3206
NZS 2005, 262
Vorinstanzen:
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - L 3 P 42/02 - 20.01.2003,
SG Detmold, vom 11.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 P 55/00

Zuschuss für den Einbau eines Personenaufzugs in der Pflegeversicherung

BSG, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen B 3 P 5/03 R

DRsp Nr. 2004/14362

Zuschuss für den Einbau eines Personenaufzugs in der Pflegeversicherung

Für eine schwer gehbehinderte, pflegebedürftige Person kann der Einbau eines Personenaufzugs im eigenen Haus eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein, für die von der Pflegekasse ein Zuschuss zu gewähren ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XI § 40 Abs. 4 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Pflegekasse der Klägerin einen Zuschuss für den Einbau eines hydraulischen Personenaufzugs gewähren muss.