(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 442 Euro, 2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 475 Euro.
| 1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich | 59 Euro, |
| 2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich | 380 Euro. |
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