| Autor: Löbe |
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform sämtlicher Personengesellschaften und ist in den §§ 705 - 740 BGB ausführlich gesetzlich geregelt (Details zu Fragen der Gründung, Haftung, Gewinnverteilung usw. in Teil 9/6.1.1.1). Wesentliche Änderung hat das Recht der GbR durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)1) erfahren, das überwiegend am 01.01.2024 in Kraft tritt.
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