Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. August 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. KG (nachfolgend: Schuldnerin), das mit Beschluss des Amtsgerichts vom 1. Juli 2010 eröffnet worden ist. Er begehrt vom Beklagten Feststellung von Schadensersatzansprüchen zur Insolvenztabelle.
Die Schuldnerin schloss mit der Grundstücks-GbR G. (nachfolgend: Bauherrin) einen
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