BFH - Beschluss vom 09.01.2009
IV B 25/08
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 754
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 15.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 4799/03

Anforderungen an die Zuordnung eines Darlehens zum steuerrechtlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

BFH, Beschluss vom 09.01.2009 - Aktenzeichen IV B 25/08

DRsp Nr. 2009/6766

Anforderungen an die Zuordnung eines Darlehens zum steuerrechtlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2;

Gründe:

I.

An der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --X-KG (X)--, die sich zwischenzeitlich in Liquidation befindet, waren im Streitjahr (1996) Frau A.A. als (Mehrheits-)Kommanditistin sowie als Komplementärin die Y-GmbH beteiligt. Geschäftsführer der Y-GmbH waren A.A. sowie ihr Ehemann B.A. Die KG gewährte im Jahre 1992 der --gesellschaftsrechtlich nicht verbundenen-- Z-GmbH (GmbH) ein Darlehen über 250 000 DM. An der GmbH, die keine Geschäftsbeziehungen zur KG unterhielt, waren neben Herrn und Frau C auch deren Sohn D beteiligt, der im September 1994 die Tochter der Eheleute A geheiratet hat. Bereits im April 1993 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH gestellt. Er ist mangels Masse abgelehnt worden.