Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2008 - 4 Ca 3798/08 teilweise abgeändert:
1. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss einer Vereinbarung der monatlichen Aufstockung der Arbeitszeit auf 160 Stunden pro Monat mit Wirkung ab 01.01.2009 anzunehmen.
2. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers unter Abweisung des weitergehenden Antrages des Klägers zurückgewiesen.
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