BGH - Urteil vom 07.05.2009
III ZR 277/08
Normen:
BGB § 328; FinDAG § 4 Abs. 3; KWG § 44 Abs. 1; ESAEG § 6 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BGHReport 2009, 894
BGHZ 181, 12
BGHZ 181, 21
DB 2009, 1400
DStRE 2010, 193
JZ 2010, 414
MDR 2009, 873
VersR 2009, 1412
WM 2009, 1128
ZIP 2009, 1166
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart, vom 13.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 132/07
LG Stuttgart, vom 01.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 4/07

Anspruch eines Dritten auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Schlechterfüllung eines mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossenen Vertrags; Einbeziehung einer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichteten Entschädigungseinrichtung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen der BaFin und dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen; Beauftragung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit der Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles; Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung einer Sonderprüfung; Anwendbarkeit der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter und der Drittschadensliquidation; Weiterentwicklung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter im Wege ergänzender Vertragsauslegung; Gesichtspunkte für die Beschränkung des Kreises der einbezogenen Dritten bei der Anwendung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter; Ermittlung des Bestehens und der Reichweite eines etwaigen Drittschutzes durch Auslegung des jeweiligen Prüfvertrages

BGH, Urteil vom 07.05.2009 - Aktenzeichen III ZR 277/08

DRsp Nr. 2009/13177

Anspruch eines Dritten auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Schlechterfüllung eines mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossenen Vertrags; Einbeziehung einer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichteten Entschädigungseinrichtung in den Schutzbereich des Vertrages zwischen der BaFin und dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen; Beauftragung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit der Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles; Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung einer Sonderprüfung; Anwendbarkeit der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter und der Drittschadensliquidation; Weiterentwicklung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter im Wege ergänzender Vertragsauslegung; Gesichtspunkte für die Beschränkung des Kreises der einbezogenen Dritten bei der Anwendung der Grundsätze der Schutzwirkung zugunsten Dritter; Ermittlung des Bestehens und der Reichweite eines etwaigen Drittschutzes durch Auslegung des jeweiligen Prüfvertrages