BFH - Beschluss vom 07.05.2009
IX B 221/08
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1265
Vorinstanzen:
FG München, vom 12.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3779/07

Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) auf den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer bereits gegründeten Kapitalgesellschaft entstandenen Verluste als klärungsbedürftige Rechtsfrage

BFH, Beschluss vom 07.05.2009 - Aktenzeichen IX B 221/08

DRsp Nr. 2009/15239

Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) auf den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer bereits gegründeten Kapitalgesellschaft entstandenen Verluste als klärungsbedürftige Rechtsfrage

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4;

Gründe: