Autor: Ott |
Grundsätzlich kann der Ansatz einer Gesellschafter-Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus einer Kapitalgesellschaft nur vermieden werden, wenn eine sogenannte qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung i.S.d. Rechtsprechung des BGH1) vorliegt,
die eine Befriedigung erst nachrangig nach allen fremden Gläubigern und |
eine Tilgung bis zur Abwendung der Krise zeitlich erst zusammen und gleichrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Mitgesellschafter |
vorsieht.2)
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