LAG Niedersachsen, vom 27.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 502/04
ArbG Osnabrück, vom 28.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 588/03
Arbeitsvertragsauslegung; Tarifvertragsrecht - Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahme auf einschlägige Tarifverträge; Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung
BAG, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 4 AZR 536/04
DRsp Nr. 2006/16038
Arbeitsvertragsauslegung; Tarifvertragsrecht - Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahme auf einschlägige Tarifverträge; Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung
»1. Für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln in bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossenen Arbeitsverträgen ("Altverträge") gilt weiter die Auslegungsregel, wonach die Bezugnahme in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig als Gleichstellungsabrede auszulegen ist, also nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener mit tarifgebundenen Arbeitnehmern bezweckt.2. Der Senat beabsichtigt, diese Auslegungsregel nicht auf die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge anzuwenden.«
Orientierungssätze:
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