FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.09.2001
2 K 167/99
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe von Betriebsgrundstücken unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchs als Entnahme

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 167/99

DRsp Nr. 2002/966

Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe von Betriebsgrundstücken unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchs als Entnahme

1. Betriebsaufgabeerklärung: Verpachtet der Erbe einen vom Erblasser bis zu seinem Tod selbst betriebenen Gaststättenbetrieb nach dessen vorheriger Renovierung, kann allein aus dem Umstand der Verpachtung nicht auf eine Betriebsaufgabe geschlossen werden. Das Verpächterwahlrecht kann vom Rechtsnachfolger auch, ohne das er den Betrieb selbst geführt hat, ausgeübt werden. 2. Werden Betriebsgrundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchs unentgeltlich übertragen, führt dies - auch ohne ausdrückliche Erklärung - zu einer Entnahme in Höhe des Teilwerts der Grundstücke.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen einer Betriebsaufgabe.