Die Beschwerde vom 02.03.2012 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2009 bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers. Das Bundesamt für Justiz hat der Beschwerdeführerin die Verhängung des Ordnungsgeldes mit Verfügung vom 18.11.2011, zugestellt am 23.11.2011, angedroht. Dagegen hat die Beschwerdeführerin unter dem 25.11.2011 (Eingang) Einspruch eingelegt.
Mit der angefochtenen Entscheidung vom 22.02.2012 hat das Bundesamt für Justiz das bezeichnete Ordnungsgeld unter Verwerfung des Einspruchs festgesetzt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|