LG Bonn - Beschluss vom 09.11.2012 (38 T 285/12)
Die Beschwerde vom 02.03.2012 wird zurückgewiesen. I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2009 bei dem [...]