Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen vom 07.09.2011 teilweise abgeändert.
a)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 1.917,41 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus dem Basiszinssatz aus EUR 583,95 seit 21.02.2010, aus weiteren EUR 528,07 brutto seit 21.03.2010, aus weiteren EUR 375,64 seit 21.04.2010 und aus weiteren EUR 429,75 seit 21.05.2010 zu bezahlen.
b)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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