BFH - Urteil vom 25.02.2009
IX R 95/07
Normen:
EStG § 17; AO § 175 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 24.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 6109/02

Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung im Wege der Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

BFH, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen IX R 95/07

DRsp Nr. 2009/15390

Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung im Wege der Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

Normenkette:

EStG § 17; AO § 175 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) begehren die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung im Wege der Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides für das Streitjahr (1999).

Die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger waren mit 45% (Kläger) und mit 5% (Klägerin) an einer GmbH beteiligt. Der Kläger verbürgte sich am 2. Oktober 1997 für (Kontokorrent-)Forderungen in Höhe von 250 000 DM der X-Bank gegen die GmbH in gleicher Höhe. Des Weiteren hatte er gegen die GmbH eine Darlehensforderung in Höhe von 173 677 DM.