Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer ehemaligen, im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der Kläger war Alleingesellschafter der A GmbH (früher: S GmbH; nachfolgend: GmbH). Die 1991 gegründete GmbH wurde am ... 2004 aufgelöst und am ... 2005 wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.
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