Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin nach einem gegen den Insolvenzverwalter der Firma A. & Co. KG erfolgreich geführten Kündigungsschutzprozess einen Beschäftigungsanspruch und Vergütungsansprüche gegen die nunmehr verklagte Betriebserwerberin durchsetzen kann.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.01.2005 -
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