LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 04.03.2005 (4 Ta 53/05)
I. Im Ausgangsverfahren klagte der Kläger zunächst gegen den Beklagten zu 1), den Insolvenzverwalter, und machte die Unwirksamkeit der von der Gemeinschuldnerin und dem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigungen [...]