I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Familienstiftung, deren Zweck darin besteht, den B, dessen Abkömmlinge und die Ehegatten durch Gewährung von "Wohnmöglichkeiten und Lebenshaltungskosten" in angemessener Weise zu versorgen. Da B unverheiratet und kinderlos blieb, ist er der einzige Begünstigte der Klägerin.
Zum Vermögen der Klägerin gehörte u.a. ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der in den Jahren 1999 bis 2001 erhebliche Verluste erwirtschaftete. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 10. Oktober 2001 wendete der aufgrund seines Gesundheitszustands unter Betreuung stehende Begünstigte der Klägerin daher mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts 1 Mio. DM zu, um den Hof als ihm vertrauten Lebensmittelpunkt und Wohnsitz zu erhalten.
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