Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.1996 den Tarifverträgen der Metallindustrie unterfällt oder denen des Verkehrsgewerbes.
Wegen des Sach- und Streitstands in erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.08.1997 nebst dessen Verweisungen Bezug genommen.
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