Die Parteien streiten darum, ob zwischen der Klägerin und der Beklagten gemäß § ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist und ob ein solches Arbeitsverhältnis durch arbeitgeberseitige Kündigung vom 12.03.2007 wirksam fristlos oder fristgerecht zum 15.04.2007 aufgelöst worden ist. Ferner sind Annahmeverzugsansprüche der Klägerin im Streit.
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