LAG Köln - Urteil vom 11.08.2008 (5 Sa 1323/07)
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch darüber, ob zwischen ihnen infolge eines Betriebsübergangs zum 01.01.2004 der mit dem vorigen Arbeitgeber des Klägers geschlossene Arbeitsvertrag weiterhin gilt. [...]