LAG Köln - Urteil vom 11.05.1995
10 Sa 1124/94
Normen:
BGB § 45 Abs. 1, § 613a;
Fundstellen:
LAGE § 613a BGB Nr. 42
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 576/94

Betriebsübergang: Bewirkung durch Vereinssatzung

LAG Köln, Urteil vom 11.05.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 1124/94

DRsp Nr. 2001/4220

Betriebsübergang: Bewirkung durch Vereinssatzung

1. Auch der durch eine Vereinssatzung bewirkte Betriebsübergang (§ 45 Abs. 1 BGB) ist ein Übergang durch Rechtsgeschäft. 2. Auch wenn der abgebende Betriebsinhaber (e.V.) mit dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges aufgelöst wird, kann ein stillschweigender (vorheriger) Übergabevertrag (Rechtsgeschäft) festgestellt werden, wenn es vor diesem Zeitpunkt einen Zeitraum der Koexistenz und Zusammenarbeit zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber (Rechtsträger) gegeben hat (hier: Übergang einer Musikschule von einem Träger-Verein auf einen Zweckverband öffentlichen Rechts).

Normenkette:

BGB § 45 Abs. 1, § 613a;

Tatbestand: