LAG Köln - Urteil vom 19.08.1999 6 (9) Sa 740/99 -
Normen:
BGB § 613 a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 6124/98
Betriebsübergang; Transformation; Tarifeinheit
LAG Köln, Urteil vom 19.08.1999 - Aktenzeichen 6 (9) Sa 740/99 -
DRsp Nr. 2000/2155
Betriebsübergang; Transformation; Tarifeinheit
»1. Jedenfalls dann, wenn Betrieb oder Betriebsteil nach dem Inhaberwechsel in eine andere Branche und damit in den Zuständigkeitsbereich einer anderen DGB-Gewerkschaft und Ihrer Tarifverträge gelangen, ist die Tarifpluralität nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufzulösen.2. Daraus folgt, daß eine Transformation nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB schon dann ausscheidet und die bei dem Erwerber geltenden Tarifverträge anzuwenden sind, wenn nur der Betriebserwerber tarifgebunden ist (§ 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB).«
Normenkette:
BGB § 613 a Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 6124/98
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