BFH - 14.07.1982 (II R 16/81) - DRsp Nr. 1997/15414
BFH, vom 14.07.1982 - Aktenzeichen II R 16/81
DRsp Nr. 1997/15414
»1. Eine Grundstücksschenkung ist nicht schon mit der Erteilung von Auflassungsvollmachten an die Bürovorsteher des Notars ausgeführt. 2. Wird eine Schenkung erst nach dem Tode des Schenkers ausgeführt, so bleibt für die Festsetzung der Schenkungsteuer gleichwohl das Verhältnis des Schenkers zum Beschenkten maßgebend. 3. § 17 Abs. 1ErbStG 1974 ist nicht verfassungswidrig.«
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