I. Die Klägerin war als Kommanditistin an einer Kommanditgesellschaft - im folgenden: KG - beteiligt ("Feste Einlage": ... DM; Auseinandersetzungsquote: 13 %), zu deren Vermögen ua zwei Grundstücke (Einheitswerte: 138.800 DM; Verkehrswerte: 4.758.136 DM; Bilanzwerte zum 31. Dezember 1968; ... DM) gehörten.
Die Gesellschafter der KG schlossen am 18. Januar 1969 eine "Abtretungsvereinbarung". Danach "veräußerten" die übrigen Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile an der KG entsprechend den im einzelnen festgelegten Vereinbarungen an die Klägerin.
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