I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die Waren einkauft und an bestimmte Kunden liefert. Auf Grund der Bündelung der Bestellungen durch die Kunden erzielt die Klägerin besonders günstige Einkaufspreise. Den dadurch erzielten Vermögensvorteil gibt sie in der Form von Umsatzrückvergütungen an die Kunden weiter.
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