I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Verkäuferin tätig. Am 18. Oktober 1978 erwarb sie ein unbebautes Grundstück, auf dem sie ein Gebäude mit drei Eigentumswohnungen errichtete. Zwei der Wohnungen verkaufte sie vor Baubeginn an verschiedene, über einen Makler an sie herangetretene Personen. Die dritte Wohnung vermietete sie nach Bezugsfertigkeit ab September 1979. Durch notariellen Kaufvertrag vom 21. April 1981 (vereinbarte Besitzübergabe: 1. August 1981) veräußerte sie auch diese Wohnung. Den Erwerber hatte ihr die Landesbausparkasse Hessen nachgewiesen.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) sah die Errichtung und den Verkauf der Wohnungen als gewerbliche Tätigkeit an und erließ für die Streitjahre 1979 und 1981 entsprechende Gewerbesteuer-Meßbescheide. Auf den Einspruch der Klägerin setzte das FA den Gewerbesteuer-Meßbetrag 1981 herab; im übrigen wies es den Rechtsbehelf als unbegründet zurück.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|