Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) und ihr Vater (F) waren die alleinigen Gesellschafter einer KG. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2) ist zusammen mit der Klägerin zu 1 Erbin des am 12. Dezember 1983 verstorbenen F.
Die KG übertrug im Jahre 1980 ihr Unternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung auf die U-GmbH, an deren Stammkapital sie - nach einer Kapitalerhöhung im gleichen Jahr mit 299000 DM und F mit 1000 DM beteiligt war. Die GmbH wurde durch Gesellschafterbeschluß vom 14. Juli 1981 aufgelöst.
Mit notariellem Vertrag vom 15. März 1983 übertrug F seinen Geschäftsanteil an der GmbH auf die KG, die seitdem Alleingesellschafterin der GmbH war. Der Anteil war in der Bilanz der KG mit 326413,96 DM ausgewiesen.
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