Die Betriebsaufspaltung in der Unternehmensnachfolge

Betriebsaufspaltung 5/2 Die Betriebsaufspaltung in der Unternehmensnachfolge 

Die Betriebsaufspaltung in der Unternehmensnachfolge

Autor: Löbe

Begriff und Einordnung

Es entspricht gängiger Praxis, dass der Unternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen – vor allem Grundvermögen – von dem operativen Geschäftsbetrieb trennt. Dies dient u.a. dem Vermögensschutz, falls für die operativ tätige Gesellschaft – i.d.R. als GmbH betrieben – das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte. Steuerlich liegt in solchen Fällen eine Betriebsaufspaltung vor, die praktisch ein besonders beratungsintensives Problemfeld ist. Im Folgenden werden daher schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen sowie die Entstehung und die Beendigung einer Betriebsaufspaltung behandelt. Die steuerliche Darstellung erfolgt aus dem Blickwinkel der aktuellen Steuergesetzgebung, der Verwaltungsansicht und der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH.

Definition der Betriebsaufspaltung

Die Grundstruktur einer Betriebsaufspaltung ist aus der zivilrechtlichen Betrachtung heraus einfach: Ein Rechtsträger überlässt einem anderen Rechtsträger eines oder mehrere Wirtschaftsgüter zur Nutzung.