Betriebsaufspaltung und vorweggenommene Erbfolge

Betriebsaufspaltung 5/2 Die Betriebsaufspaltung in der Unternehmensnachfolge 

Betriebsaufspaltung und vorweggenommene Erbfolge

Autor: Löbe

Die Betriebsaufspaltung kann durch Veränderungen in den sachlichen Voraussetzungen z.B. durch Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH oder Veräußerung der verpachteten Wirtschaftsgüter entfallen („sachliche Entflechtung“). In der Entscheidung des BFH vom 22.10.20131)

ging es um die Frage, ob eine steuerschonende Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation zu Buchwerten möglich ist, wenn diese in mehreren Schritten erfolgt.

Beispiel

E möchte sein Unternehmen, die E-GmbH, auf seine Tochter T übertragen. Das der E-GmbH von E überlassene Betriebsgrundstück (wesentliche Betriebsgrundlagen der E-GmbH) enthält hohe stille Reserven; die E-GmbH (Alleingesellschafter E) ist jedoch bilanziell überschuldet. E und T planen und realisieren die Übertragung vor diesem Hintergrund wie folgt: T kauft – unter Inanspruchnahme von Existenzgründungshilfen – das Betriebsgrundstück von E zum Verkehrswert i.H.v. 1 Mio. €. E legt den Veräußerungserlös in die E-GmbH ein. Drei Wochen später überträgt E sämtliche Geschäftsanteile an der E-GmbH unentgeltlich auf T.

Abwandlung