Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 06.10.2009 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I. Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheines, der sie selbst und den Sohn des Erblassers, den Beteiligten zu 2., als dessen Erben zu je 1/2 ausweist.
Zwischen dem Erblasser und der Antragstellerin, die am xxx die Ehe eingegangen waren, war seit November 2008 vor dem Amtsgericht Schwerin ein Ehescheidungsverfahren anhängig, Az.:
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