OLG Rostock - Beschluss vom 27.04.2010 (3 W 104/09)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 06.10.2009 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt. I. Die [...]