FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.06.2016
1 K 1944/13
Normen:
DBA Luxemburg Art. 10 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 6
DStRE 2017, 523

Einkommensteuerliche Behandlung von Einkünften aus einer Geschäftsführertätigkeit für eine luxemburgische S.a.r.l.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2016 - Aktenzeichen 1 K 1944/13

DRsp Nr. 2016/12253

Einkommensteuerliche Behandlung von Einkünften aus einer Geschäftsführertätigkeit für eine luxemburgische S.a.r.l.

Alleingesellschafter Geschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. sind steuerliche regelmäßig Arbeitnehmer. Der Beteiligungsquote eines Gesellschafter Geschäftsführers einer luxemburgischen S.a.r.l. kommt für die Beantwortung der Frage, ob er als Arbeitnehmer Einkünfte nach § 19 EStG oder als Selbständiger nach § 15 oder 18 EStG bezieht, keine Bedeutung zu.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA Luxemburg Art. 10 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Einkünften des Klägers aus Geschäftsführertätigkeit für eine luxemburgische S.a.r.l.