I.
Die 1909 geborene Erblasserin war verwitwet und hatte keine Kinder. Die Beteiligte zu 3 ist ihre 1911 geborene Schwester, die Beteiligten zu 1 und 2 sind deren Töchter, die Nichten der Erblasserin. Der Reinnachlass hat einen Wert von 311803 DM (159.422 EUR).
Die Erblasserin hinterließ folgendes (mit Streichungen versehene) privatschriftliche Testament:
Ich bestimme hiermit letztwillig nachstehend aufgeführte Personen als meine Erben:
1. Meine Stieftochter, Tochter meines erstverstorbenen Mannes, Frau Ingrid ...; (diese Zeile ist gestrichen)
2. meine leibliche Nichte... (Beteiligte zu 2);
3. meine leibliche Nichte... (Beteiligte zu 1);
(alle 3 genannten Personen sollen je 30 % meines Nachlassvermögens erhalten)(auch gestrichen)
alle 2 genannten Personen sollen je 40 % meines Nachlaßvermögens erhalten!
Die restlichen (10%) 20 % des Wertes sollen für Grabpflege verwendet bzw. angelegt werden.
3. Februar 1980
31.12.1980
Ingrid erklärt mir, nichts erben zu wollen!
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