Ermittlung des Gewerbeertrages bei Tonnagebesteuerung
FG Hamburg, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen VII 150/05
DRsp Nr. 2006/11607
Ermittlung des Gewerbeertrages bei Tonnagebesteuerung
1. Ein Gewinn, der sich durch die Auflösung des Unterschiedsbetrages bei der Veräußerung des Schiffes einer Partenreederei gem. § 5a Abs. 4EStG ergibt, erhöht nicht den Gewerbeertrag, da er mit der Aufgabe des Betriebes in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang steht.2. Es ist nicht geklärt, ob die Auflösung des Unterschiedsbetrages gem. § 5 Abs. 4EStG einen laufenden Betrieb voraussetzt.3. Es ist nicht geklärt, ob der Gewinn, der sich aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages ergibt, einen Veräußerungsgewinn darstellt, der gem. §§ 16, 34EStG begünstigt sein könnte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.